Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung cAMPERFABRIK

1. Allgemeines

1.      Diese AGB gilt zwischen der Camperfabrik AG und dem Mieter/in auf der Website der Camperfabrik (www.camperfabrik.ch) aufgeführten Fahrzeuge.

2.      Sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen der Camperfabrik AG und unseren Mieter sind ausschliesslich durch diese AGB geregelt. Durch das Aktivieren des Feldes «Allgemeine Geschäftsbedingungen» erklärt sich der Mieter/in mit den AGB einverstanden, womit der Vertrag zwischen der Camperfabrik AG und dem Mieter zustande kommt.

 

2. Mietfahrzeuge

1.      Der Mieter verpflichtet sich, während der kompletten Mietdauer mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen.

2.      Hunde sind im Camper Lilly erlaubt, es wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150.- erhoben. 

3.      Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen

4.      Das Lenken des Fahrzeuges unter Medikamenten, Alkohol und Drogen, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen ist verboten

5.      Entsteht aufgrund unsachgemässen Umgangs ein Defekt oder Unfall, lehnt die Camperfabrik AG jegliche Haftung für die dadurch ausgefallenen Tage und die Reparatur ab.

3. Preise/ Mietbedingungen

1.      Die auf der Website der Camperfabrik AG angegebenen Preise sind für den Mieter/in verbindlich. Die Preise sind inklusive 7.7% Mehrwertsteuer. 

2.      Es gelten saisonal unterschiedliche Preiskategorien.

3.      Der Preis wird pro Tag berechnet. Es werden immer ganze Tage verrechnet, egal wann das Fahrzeug abgeholt- oder zurückgebracht wird.

4.      Zu jeder Miete muss eine Ablieferungspauschale von 90.- gebucht werden, diese beinhaltet die Fahrzeuginstruktion, Gas und das Fixleintuch

5.      In der Vor- und Nebensaison gilt eine Mindestmietdauer von 5 Tagen, in der Hauptsaison 7 Tage.

6.      Im Preis inbegriffen sind 200km pro Tag. Mehrkilometer können dem Mieter mit 60 Rappen pro Kilometer verrechnet werden. Werden während der Reise nicht alle Kilometer gefahren besteht kein Anspruch auf Mietreduktion.

4. Versicherung

1.      Die Mietfahrzeuge sind bei der Axa Winterthur Versicherung Vollkasko und Haftpflicht versichert. Dies beinhaltet einen Europaweiten Pannendienst. Der Mieter ist verpflichtet den Pannendienst der Axa zu benachrichtigen, jegliche Kosten durch andere Pannendienste müssen durch den Mieter selbst getragen werden.

2.      Der Selbstbehalt beträgt 1000 CHF.

3.      Zur Deckung des Selbstbehaltes wird mit dem Mietbetrag eine Kaution von 1000.- überwiesen. Diese wird dem Mieter am Ende der Miete auf sein Konto rückerstattet. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.

 

5. Zahlung

1.      Der totale Mietbetrag ist per Vorauszahlung auf das Bankkonto der Camperfabrik AG zu überweisen.

2.      Die Kaution wird mit dem Mietbetrag einbezahlt.

3.      Das Fahrzeug ist bei erhaltener Zahlung definitiv reserviert.

 

       6. Annullierung

1.      Eine Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn ist kostenlos, der gesamte Mietbetrag wird rückerstattet.

2.      Bei 59 bis 31 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 60% des Mietbetrages.

3.      Bei einer Stornierung von 30 Tagen bis Mietbeginn schuldet der Mieter der Camperfabrik AG den gesamten Mietbetrag.

4.      Der Mieter ist verantwortlich für eine Annullationskosten- / Reiseversicherung. Findet eine Stornierung statt werden wir eine Annullierungsbestätigung für die Versicherung ausstellen.

 

7. Übergabe- und Rücknahme

1.      Die Mietfahrzeuge können von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr in Wädenswil übernommen und täglich von 08:00 bis 17:00 zurückgebracht werden. Dies wird bei der Buchung festgehalten und ist verbindlich.

2.      Die Camperfabrik AG stellt das Fahrzeug am Übergabetermin gereinigt und in tadellosem Zustand bereit. Die Übergabe wird schriftlich festgehalten und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

3.      Wurde das gebuchte Fahrzeug vom Vormieter/in zu spät zurückgebracht (Unfall, Pannen etc.) und ist daher nicht verfügbar, so bemüht sich die Camperfabrik AG um ein Ersatzfahrzeug. Ist dies nicht möglich, bezahlt die Camperfabrik AG die geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurück. Jegliche darüber hinaus gehende Ansprüche lehnt die Camperfabrik AG ab.

4.      Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt abgegeben. Dieser ist verpflichtet dies bei der Rückgabe wieder vollgetankt zu retournieren. Ist dies nicht der Fall, kann die Camperfabrik AG neben den Treibstoffgebühren auch eine Administrationsgebühr verrechnen.

5.      Die Rückgabe wird im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Das Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt in Wädenswil zurückgebracht werden. Bei Verspätungen ist die Camperfabrik AG umgebend zu kontaktieren. 

6.      Wird das Fahrzeug ohne vorherige Vereinbarung zu spät zurückgebracht, stellen wir pro Stunde Verspätung 100 CHF in Rechnung. Entstehen aus einer verspäteten Rückgabe finanzielle Schäden, behält sich die Camperfabrik AG das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

7.      Sind am oder im Fahrzeug Schäden entstanden, Mobiliar fehlend oder beschädigt, stellen wir dies dem Mieter/in in Rechnung.

8.      Das Fahrzeug ist in tadellosem Zustand zurück zu bringen. Es muss innen sauber gereinigt werden nach separater Anleitung. Ansonsten muss die Reinigungspauschale von 150.- gebucht werden. Wird das Fahrzeug verschmutzt zurückgebracht, stellen wir für die Reinigung 150.- zusätzlich in Rechnung. Wird das Auto aussen so stark verschmutzt dass eine spezielle Reinigung nötig ist (z.B Teer) wird diese Reinigung zu Lasten des Kunden verrechnet. 

9.      Wird das Inventar nicht komplett zurück gebracht kann dies von der Camperfabrik AG zum Neupreis in Rechnung gestellt werden.

10.   Wird der Camper vorzeitig zurück gebracht besteht keine Mietreduktion.

 

8. Gebühren / Bussen

1.      Die aktuelle Autobahnvignette ist im Mietpreis inbegriffen. Jegliche Gebühren von Strasse und Autobahn sowie Brücken, Tunnel etc. sind Sache des Mieters.

2.      Der Mieter ist verpflichtet sich nach den Regeln des jeweiligen Landes korrekt zu verhalten. Der Camperfabrik AG unterliegt keine Schuld.

3.      Bei Verkehrsübertretungen verrechnen wir neben dem Bussgeld eine Administrationsgebühr von 25.- an den Mieter.

4.      Fallen schwere Verkehrsübertretungen vor, werden wir den betroffenen Lenker/in der zuständigen Behörde im In- oder Ausland melden. 

 

9. Unfall

1.      Bei einem Unfall mit einem unserer Mietfahrzeuge ist die lokale Polizei, die Axa Winterthur (0800809809) und die Camperfabrik AG unverzüglich zu benachrichtigen.

2.      Für die Versicherung muss auf einen Polizeirapport bestanden werden. Das im Auto hinterlegte Unfallprotokoll muss korrekt ausgefüllt und unterzeichnet werden. Eine genaue Dokumentation des Schadens mit Fotos und jeglichen Kontaktabgaben von beteiligten Personen ist Pflicht.

3.      Jegliche Bonusverluste der Fahrzeugversicherung gehen zulasten des Mieters

4.      Das Rückführen des Fahrzeuges in die Schweiz ist mit dem Pannendienst der Axa Winterthur versichert. Das Fahrzeug muss in eine von der Camperfabrik AG ausgewählte Garage abgeschleppt werden.

5.      Die Rückführung der Personen ist nicht versichert und fällt zu Lasten der Mieter.

10. Diebstahl

1.      Eigentum des Mieters welches sich im Fahrzeug befindet ist gegen Diebstahl nicht versichert. Eine persönliche Diebstahlversicherung ist Sache des Mieters.

11. Reparaturen/ Schäden

1.      Schäden am und im Fahrzeug sind unverzüglich der Camperfabrik AG zu melden.

2.      Bei Carrosserie Schäden, welche die Weiterfahrt nicht verhindern, wird die Reparatur durch die Camperfabrik AG eingeleitet.

3.      Fallen einzelne Komponente aus welche die weiterfahrt nicht verunmöglichen, besteht keine Schadensersatzforderung gegenüber der Camperfabrik AG.

4.      Die Kosten der Reparatur werden mit maximal 1000.- (Selbstbehalt) dem Mieter verrechnet.

5.      Schäden am Mobiliar (Inventar, Möbel etc.) können dem Mieter von der Camperfabrik AG in Rechnung gestellt werden.

6.      Die Reparatur eines Schadens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher kann die Rückzahlung der Kaution (Schadensabrechnung) einige Monate in Anspruch nehmen.

7.      Verschleissmaterial wie Lampen fallen zu Lasten der Camperfabrik AG. Jegliche Schäden aufgrund von unsachgemässem Gebrauch werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.